• InfoGuide
  • Kultur & Gesellschaft

Dilli Log #3: Auf engstem Raum interreligiös leben

5
Teilen
Lesezeichen

Date03 Nov 2021

5
Teilen
Lesezeichen

In der Hospital Road des Stadtteil Jangpura gibt es ein Areal, das vier Andachtsstätten beherbergt: den Sikh-Tempel Mai Da, dahinter einen hinduistischen Shiva-Tempel, in direkter Nachbarschaft die St. Michaels Kirche und nebenan den buddhistische Tempel Bhogal Buddha Vihar. In Jangpura befinden sich auf rund zwei Quadratkilometern mindesten sechzehn Orte der Verehrung - für verschiedene hinduistische Glaubensrichtungen, für Muslime, Buddhisten, Sikhs, Jainas und Christen. Dieses interreligiöse Leben auf engstem Raum ist exemplarisch für Indien. 

Das Zusammenleben der verschiedenen Religionen führt zu kulturellen Verschmelzungen. Etwa der Göttin Santa Durga – eine Mischung aus Göttin Durga und Mutter Maria. Oder den muslimischen Heiligengräbern, die von Muslimen und Hindus gleichermaßen verehrt werden. Trotzdem kommt es zwischen den Religionen zu Querelen. Insbesondere zwischen Hindus und Muslimen gibt es Feindseligkeiten, die oft blutig enden.   

Man denke an Deutschland: Solange unsere muslimischen Mitbürger*innen in unsichtbaren Hinterhofgebäuden oder abgelegenen Gewerbegebiet beten, wird das gebilligt. Den Bau von repräsentativen Moscheen jedoch lehnen viele Deutsche ab. Im Jahr 2020 registrierten die deutschen Behörden bundesweit 901 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund. 

In Indien jedenfalls – egal ob in Großstädten oder winzigen Dörfern – existieren Moscheen und Tempel in unmittelbarer Nähe. Seit der Machtübernahme durch die Bharatiya Janata Party (BJP) im Jahr 2014 verfolgt die Regierung einen hindu-nationalistischen Kurs und propagiert die Überlegenheit des Hindu-Seins. Demnach dürfen andere Glaubensrichtungen zwar in Indien leben, aber nur zu den Bedingungen der hindu-nationalistischen Bewegung. 

Das Dilemma wurzelt in der indischen Geschichte. Ein Beispiel: Der Kashi Vishwanath Tempel in Varanasi wurde in der muslimischen Periode Indiens mehrfach zerstört und wieder aufgebaut. Zuletzt von dem Herrscher Aurangzeb im Jahr 1664. Auf den Trümmern baute Aurangzeb die Gyanvapi Moschee. Im Jahr 1780 wurde der Tempel dann in direkter Nachbarschaft zur Moschee wieder errichtet.

Im April 2021 berichteten die Medien, dass das Bezirksgericht von Varanasi dem staatlichen archäologischen Institut erlaubt habe, den Temple-Moschee-Komplex zu untersuchen. Das Gerichtsurteil bestärkt diejenigen, die das Land der Moschee für Hindus zugänglich machen wollen. Und erinnert an den langen blutigen Streit im nordindischen Ayodhya, wo eine Moschee schließlich einem Hindu-Tempel weichen musste. 

In Ayodhya waren die archäologischen Fakten unklar. Im Falle der Gyanvapi Moschee ist die Geschichte der Zerstörung des Tempels weithin anerkannt. Doch sieht das indische Gesetz vor, dass alle religiösen Kultstätten so erhalten bleiben, wie sie zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit, 1947, bestanden haben. Denn sobald die rechtmäßige Existenz einer Kultstätte bezweifelt wird, entzündet das kommunale Unruhen. Doch davor schreckt die Regierungspartei BJP nicht zurück.  

Anfang Juli allerdings erklärte der Chef der hindu-nationalistischen und rechtsradikalen Organisation RSS, Mohan Bhagwat: Äußere eine Person, dass Muslime nicht in Indien leben dürfen, dann sei diese Person kein Hindu. Nur ein Dialog zwischen Hindus und Muslimen, so Mohan Bhagwat, könne Lösungen bewirken. Aussagen, die Faizan Mustafa, Rektor der renommierten NALSAR Universität, damit kommentierte, dass Mohan Bhagwat das Zeug dazu habe, eine Perestroika zwischen Hindus und Muslimen herbeizuführen. 

Seit 2019 nimmt Narendra Modi verfassungsrechtliche Schritte vor, die sich gegen die Minderheit der Muslime wenden. Könnte der RSS-Chef Mohan Bhagwat endlich eine Politik der Verständigung einläuten – wäre das echter Fortschritt.

Wenn ihr die Dilli Log Reihe als Podcast verfolgen wollt, dann schaut hier!

09.07.2021

Autorin: Antje Stiebitz

Photo Credit: Vince Russell - Unsplash

Hinweis: Sofern nicht anders angegeben, sind Website-Designs, Audio- und Videodateien, Texte, Fotos und Grafiken auf der Website (zusammenfassend als "Content" bezeichnet) Eigentum von New2 oder an New2 lizenziert und durch Urheberrechts- und Markengesetze geschützt.

#interreligiös leben