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Reguläres Arbeitsvisum

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Date06 Dec 2021

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Wer in Indien arbeiten möchte, kann ein Arbeitsvisum beantragen. Es wird euch für ein bis zwei Jahre ausgestellt und ihr könnt es bei den örtlichen Behörden bis zu fünf Jahre verlängern. Wer mit einem Arbeitsvisum einreist, muss sich nach Ankunft innerhalb von 14 Tagen bei den örtlichen Behörden melden (FRRO – Foreigner Regional Registration Office). Zumindest dann, wenn ihr erst einmal länger als 180 Tage in Indien bleiben wollt.  Angehörige, die euch nach Indien begleiten, bekommen ebenfalls ein Arbeitsvisum. 

Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitsvisum bekommt nur, wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht und ein Jahresgehalt von mindestens 25000 USD (rund 20500 EUR) nachweisen kann. Diese Einkommensgrenze gilt allerdings nicht für Köch*innen, Sprachlehrer*innen, Übersetzer*innen und Botschaftsangestellte. 

Arbeitet ihr ehrenamtlich für eine in Indien registrierte NGO, ist das Visum auf ein Jahr begrenzt. Gleiches gilt, wenn ihr eine handwerkliche Arbeit ausübt, etwa eine Maschine installiert. Die Ausstellungsdauer für ein Arbeitsvisum dauert normalerweise 3 Werktage – vorausgesetzt ihr gebt eure Dokumente persönlich ab. Sendet ihr die Unterlagen mit der Post, dauert der Bearbeitungsprozess etwa 2 Wochen.  

Die notwendigen Dokumente für eurer Arbeitsvisum müsst ihr in englischer Sprache abgeben. Das Antragsformular müsst ihr Online ausfüllen, ausdrucken und ordnungsgemäß unterschreiben. Wenn ihr den Antrag stellt, muss eurer Pass noch mindestens 6 Monate gültig sein und euer Pass sollte noch zwei leere Seiten haben. Zwei aktuelle Passfotos sollten euer Gesicht frontal und in Farbe zeigen. Das erforderliche Format liegt bei 5 x 5 cm. 

Zudem benötigt ihr eine Einladung der indischen Firma, für die ihr arbeiten werdet. Mit offiziellem Briefkopf, ordnungsgemäß unterschrieben und erklärend, was Zweck und Dauer des beantragten Visums betrifft. Hinzu kommen eine Kopie des Arbeitsvertrags, eine schriftliche Zusicherung des Unternehmens, dass ihr die Verhaltensregeln beachtet und ein Anmeldenachweis der Firma in Indien. Auch eure berufsqualifizierenden Zertifikate und euren Lebenslauf müsst ihr vorlegen. Zudem braucht ihr noch die Gründungsurkunde der Firma in Indien und natürlich müsst ihr die Gebühr für das Visum bezahlen. 

Wollt ihr eine freiwillige Tätigkeit in Indien ausüben, solltet ihr folgende Dokumente vorlegen können: Eine Einladung der indischen Organisation, bei der ihr arbeiten möchtet, eure voraussichtliche Tätigkeit und die Dauer, die ihr dort arbeiten werdet. Außerdem müsst ihr den Handelsregisterauszug des indischen Unternehmens, der Organisation oder NGO vorlegen. Zusätzlich braucht ihre eine Registrierung der indischen Organisation vom MHA, Ministry of Home Affairs. 

Seid ihr unter 18 Jahre alt, dann braucht ihr eine Bürgschaftserklärung eurer Eltern und Personalausweis- oder Passkopien eurer Eltern sowie eure Geburtsurkunde. 

Wer in Indien ein Handwerk ausüben möchte, muss ein formelles Schreiben der entsendenden Firma in Deutschland vorlegen, welches die Dauer, den Zweck und die Kostenübernahme angibt. Zusätzlich braucht ihr eine formelle Einladung der indischen Firma, welche ebenfalls über Dauer und Zweck der Reise informiert. 

Generell gilt, dass das indische Konsulat jederzeit weitere Dokumente von euch anfordern kann. 

Für Hamburg und Frankfurt findet ihr genaueres unter https://igcsvisa.de/arbeitsvisum/. Für Berlin und München könnt ihr unter http://www.ivs-germany.com/EmploymentVisa.aspx nachsehen. 

Wir freuen uns, wenn ihre eure Erfahrungen mit uns teilt! Schreibt uns gerne hier!

Letzter Stand: 24.05.2021

Autorin: Antje Stiebitz

Foto Credit: Ananya Singh

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