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Reguläres Touristenvisum für Indien

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Date29 Nov 2021

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Wollt ihr in Indien Urlaub machen, Verwandte oder Freunde besuchen, dann könnt ihr ein Touristenvisum beantragen. Damit ist es euch auch möglich an Yoga-Kursen sowie an Kursen in Sprachen, Musik, Tanz, Handwerk, Kunst, Kochen oder Medizin teilzunehmen. Allerdings dürft ihr kein strukturiertes Kursprogramm besuchen, das länger als sechs Monate dauert und mit einem Zertifikat oder Diplom abschließt. Ehrenamtliche Arbeit dürft ihr maximal für einen Monat ausüben - und zwar ausschließlich unentgeltlich. Das Touristenvisum gilt ebenfalls für kürzere medizinische Behandlungen.   

Grundsätzlich müsst ihr beachten, dass es im Ermessen der jeweiligen Indischen Botschaft liegt, ein Visum zu gewähren. Zudem könnt ihr ein Touristenvisum weder verlängern, noch umwandeln. Staatsangehörige aus Afghanistan, China, Iran, Irak Pakistan, Sudan oder Ausländer mit pakistanischem Ursprung und staatenlose Personen müssen bei wiederholter Einreise nach Indien darauf achten, dass zwischen ihren Besuchen eine Zeitspanne von zwei Monaten liegt. 

Für den Visumsantrag benötigt ihr das online ausgefüllte Antragsformular. Dieses Formblatt findet ihr unter https://indianvisaonline.gov.in/, welches ihr nicht handschriftlich, sondern nur elektronisch ausfüllen könnt. Ihr könnt es elektronisch absenden, müsst es aber nochmals ausgedruckt auf Papier im Visa-Zentrum abgeben. Bitte denkt daran, das Formular 2x zu unterschreiben. Einmal oben rechts, direkt unter dem Foto und noch einmal unten rechts. Achtet einfach auf die Markierungen. Eure Unterschrift muss mit eurem Namen im Pass übereinstimmen. Des Weiteren braucht ihr zwei Passfotos im Format von 5 x 5 Zentimeter. Achtet bitte darauf, dass euer Pass noch mindesten 6 Monate gültig ist und mindestens zwei Seiten eures Passes noch leer sind, wenn ihr ihn einreicht. 

Für den Fall, dass ihr nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, müsst ihr eine staatliche Meldebescheinigung vorlegen, die über ein Jahr gültig ist. Seid ihr keine EU-Bürger*innen, müsst ihr eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Solltet ihr euch für weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, müsst ihr ein zusätzliches Formular ausfüllen und unterschreiben.  

Journalisten müssen immer ein Journalistenvisum beantragen, auch wenn sie für einen Urlaub nach Indien reisen oder dort Freunde und Verwandte besuchen. 

Für Minderjährige braucht ihr die Geburtsurkunde, einen Brief der Erziehungsberechtigten und die Kopie ihrer Reisepässe. 

Unabhängig von diesen Angaben sind die Botschaften jederzeit berechtigt, zusätzliche Dokumente oder ein persönliches Gespräch anzufordern.  

Ein Touristenvisum kostet rund 105 Euro - die Kosten weichen von Visa-Agentur zu Visa-Agentur voneinander ab. 

Die Aufenthaltsdauer eines Touristenvisums kann einen Monat, ein Jahr oder bis zu 5 Jahre lang sein. Dabei gilt allerdings, dass die Aufenthaltsdauer nicht länger als 3 Monate am Stück genehmigt ist. Das bedeutet, dass wiederholte Aus- und Einreisen notwendig sind. Da ist es wichtig, dass auf eurem Visum “mehrfache Einreisen” vermerkt ist. 

Genaueres für Berlin und München findet ihr unter unter http://www.ivs-germany.com/TouristVisa.aspx. 

Für Frankfurt und Hamburg unter https://igcsvisa.de/touristenvisum/.  

Wir würden uns darüber freuen, wenn ihr eure persönlichen Erfahrungen mit uns teilt: entweder in den Kommentare oder über [email protected]!

Letzter Stand: 24.05.2021

Autorin: Antje Stiebitz

Foto Credit: Ananya Singh

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